Hacht (Gefängnis)
Erzbischöfliches Gericht und Gefängnis auf der heutigen Domplatte – hier wurden Straftäter eingekerkert und Frauen als Hexen angeklagt.
Die Hacht war ein erzbischöfliches Gericht und Gefängnis, das auf der heutigen Domplatte in Köln lag. Ihr Name geht auf „Haft“ zurück, wobei das Wort einen Lautwandel von „ft“ zu „cht“ durchlief.
Quelle: Wikipedia
Auf einen Blick
- Art
- Erzbischöfliches Gericht und Gefängnis
- Lage
- Heutige Domplatte, Altstadt-Nord (Stadtbezirk Innenstadt)
- Ursprung
- Hachttor von 1165 unter Erzbischof Reinald von Dassel
- Gebäude
- Errichtet 1205–1208 unter Erzbischof Bruno IV. von Sayn
- Aufbau
- Zwei getrennte Häuser mit Hachtgericht und Hachtgefängnis
- Einordnung
- Eines von fünf kleineren „Flügelsgerichten“ in Köln
Für Gefangene, über die die Todesstrafe verhängt worden war, läutete unmittelbar nach ihrer Einlieferung in die Hacht die Sterbeglocke – ein makabres Zeremoniell, das ihnen ihren bevorstehenden Tod ankündigte, noch bevor sie die Hinrichtung antraten.
Ursprung und Lage
Das Tor stand am heutigen Domhof 9 / Am Hof 17 und bildete die südliche Grenze der Domimmunität, also des Bischofsbezirks mit dem Dom. An diese alte Grenze erinnert noch der Straßenname „Am Hof“. Der Domhof war zu jener Zeit von Unkraut bewachsen und von einer übel riechenden Kloake durchzogen. Das Hachtgebäude entstand, indem das Tor laut Errichtungsurkunde mit benachbarten Räumlichkeiten verbunden wurde; es bestand aus dem Hachtgericht und dem eigentlichen Hachtgefängnis.
Das Gebäude
Die beiden Bauten standen nur durch Türen in der gemeinsamen Mittelmauer miteinander in Verbindung. Das kleinere, dem Domhof zugewandte Haus hatte über dem Erdgeschoss eine Etage, in der der Erbvogt seine Sitzungen abhielt. Den Teil mit dem Hachttor belegten der Hachtmeister und die Gefangenen. Es war ein düsterer Bau, ausgestattet mit Halseisen und Handfesseln. Westlich grenzte der 1164 erbaute Erzbischöfliche Palast an, östlich die Drachenpforte.
Gericht und Zuständigkeit
Die Rechtsprechung beruhte auf den gerichtlichen Befugnissen, die der Erzbischof seinem Vogt über die Ministerialen, also die unfreien Dienstleute, übertragen hatte. Das Gericht bestand aus einem Präses und zwei Schöffen und verhandelte alle Straftaten vom Diebstahl bis zum Kapitalverbrechen; nur das Urteil über Blutschuld blieb dem Erzbischof vorbehalten. Hier wurden auch Frauen als Hexen angeklagt und gefoltert.
Gefangenschaft und Hinrichtung
Gefangene blieben lebenslang in der Hacht oder warteten auf ihre Todesstrafe, sofern sie nicht begnadigt wurden. Beim Hinrichtungszeremoniell wurde der Verurteilte zunächst am Domhof vor dem erzbischöflichen Palast vorgeführt; trat ein Gefangener seine Todesstrafe an, läutete die Sterbeglocke. Beispielhaft für diesen Ablauf steht der mehrfache Bürgermeister Johann von Berchem: Nachdem sein Geständnis durch Folter im Flachskaufhaus am Alten Markt erzwungen worden war, verhängte man gegen ihn die Todesstrafe und verbrachte ihn in das Hachtgefängnis.
Wissenswertes
Adolf von Neuenahr ließ 1573 sein Wappen mit ausführlicher Umschrift an der Hacht anschlagen; es wurde erst 1708 endgültig abgenommen. Die Gebäudeanordnung von der Drachenpforte über den Palast bis zur Hachpforte ist auf Arnold Mercators Kölner Stadtansicht von 1570 zu erkennen.
Zeitstrahl
- 1164Erzbischöflicher Palast als westliches Nachbarhaus der Hacht erbaut
- 1165Hachttor entstand unter Erzbischof Reinald von Dassel am heutigen Domhof
- 1205–1208Hachtgebäude (Gericht + Gefängnis) errichtet unter Erzbischof Bruno IV. von Sayn
- 1382Bingerhäuser neben der Hacht als erzbischöfliches Lehen bezeugt
- 1442Erbvogt Gumprecht IV. erwirbt abgebrannten Saal auf dem Domhof neben der Hacht
- 1573Adolf von Neuenahr lässt sein Wappen als Erbvogt an der Hacht anschlagen
- 1708Gräflich neuenahrsche Wappen an der Hacht endgültig abgenommen
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Automatisch erstellt, zuletzt geprüft: 2026-06-26





