Kölsch
Helles, obergäriges Vollbier, das laut Kölsch-Konvention von 1986 nur in Köln und der näheren Umgebung gebraut werden darf — mit einer Geschichte, die bis ins Jahr 1250 zurückreicht.
Kölsch ist ein helles, gefiltertes, obergäriges Vollbier, das ausschließlich in Köln und der näheren Umgebung hergestellt werden darf und vor allem dort getrunken wird.
Auf einen Blick
- Art
- Obergäriges, gefiltertes Vollbier (hell)
- Stammwürze
- durchschnittlich 11,3 °P
- Alkoholgehalt
- durchschnittlich 4,8 %
- Gärtemperatur
- 15 bis 20 °C
- Herkunftsschutz
- Kölsch-Konvention vom 6. März 1986, ausgearbeitet vom Kölner Brauereiverband
- Herstellungsgebiet
- ausschließlich Köln und nähere Umgebung
Quelle: Wikipedia · abgerufen 2026-06-25
Geschichte des Brauens in Köln
Das Kölner Brauamt als Standesvertretung der Kölner Brauer existiert seit 1250. Im Mittelalter wurde das Bier ohne Hopfen, stattdessen mit Grut gewürzt. Der Erzbischof von Köln hielt das Monopol auf Grut und untersagte 1381 sowohl das Brauen als auch die Einfuhr von Hopfenbier. Erst zu Beginn des 15. Jahrhunderts setzte sich der Hopfen im Kölner Braugewerbe durch. 1494 stellten 64 Brauereien in der Stadt rund 65.000 Hektoliter Keutebier her. Bis weit ins 19. Jahrhundert brauten etwa 100 Hausbrauereien überwiegend obergärige Sorten — darunter den trüben, ungefilterten Vorläufer des heutigen Kölsch, das sogenannte Wieß.
Vom Wieß zum modernen Kölsch
Als erstes Kölsch im heutigen Sinne gilt das Bier der Brauerei Sünner, die seit 1906 diese Sorte braut und 1918 erstmals den Begriff „Kölsch" dafür verwendete. Der Zweite Weltkrieg unterbrach den Braubetrieb stark: 1946 arbeiteten in Köln noch lediglich zwei Brauereien. Anschließend wuchs die Zahl der Kölsch-Brauereien wieder auf 24 an. 1960 wurden in Köln rund 500.000 Hektoliter Kölsch gebraut.
Rechtlicher Rahmen und Konvention
Bereits 1963 entschied das Landgericht Köln, dass der Name „Kölsch" nicht nur einen Biertyp, sondern auch ein Herkunftsgebiet bezeichnet. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte dieses Urteil im Juli 1977, woraufhin die Herstellung außerhalb der Region verboten wurde. Am 6. März 1986 unterzeichneten die Brauereien die 16 Paragraphen umfassende Kölsch-Konvention, die diese Regelung verbindlich festschreibt.
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Quellen & Links
Automatisch erstellt, zuletzt geprüft: 2026-06-25




