Landesherrschaft
Als Landesherrschaft bezeichnet man die im Heiligen Römischen Reich einem Fürsten, geistlichen Herrn oder einer Stadt zustehende oberste Herrschaftsgewalt über ein bestimmtes Gebiet und dessen Bewohner. Sie umfasste Hoheitsrechte wie Gerichtsbarkeit, Steuererhebung und Verwaltung. Ein Wechsel der Landesherrschaft bedeutete den Übergang eines Territoriums an einen neuen Herrscher.